Berufliche Weiterbildung nach dem BKrFQG
KORN ist laut § 7 BKrFQG ein anerkannter Ausbildungsbetrieb zur Durchführung der beschleunigten Grundqualifikation und der nach § 5 vorgeschriebenen Weiterbildung.
Diese Vorschriften gelten für alle Fahrerinnen und Fahrer, die mit Lkw über 3,5 t Gesamtmasse bzw. KOM über 8 Fahrgastplätze beruflich tätig sind.
Die Weiterbildung hat einen Umfang von 35 Stunden á 60 Minuten und ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraums in Blöcken von jeweils 7 Stunden pro Tag ist möglich.

Ursula Konrad
Anspr. Aufbauseminar
Inhalte der Ausbildung
1. Neuerungen + Sozialvorschriften
Im ersten Teil erfahren Sie alle Neuerungen und frischen Ihre Kenntnisse über die Sozialvorschriften auf.
2. Risiken im Straßenverkehr + Ladungssicherung
Risiken im Straßenverkehr und die Ladungssischerung – zwei wesentliche Bestandteile im Alltag eines Berufskraftfahrers und deshalb wichtig, auch hier auf dem Laufenden zu sein.
3. Rechtsvorschriften + wirtschaftliches Umfeld
Auch für Berufskraftfahrer notwendig: Kenntnis aktueller Rechtsvorschriften. Darüber hinaus behandelt der dritte Teil das wirtschaftliche Umfeld.
4. Energiesparen
Energie: In aller Munde. Mit engergiesparender Fahrweise tragen Sie Ihren Teil zum Umweltschutz bei!
5. Sicherheit + Notfälle
Das fünfte Modul behandelt die Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit und Tipps zum richtigen Verhalten bei Notfällen.
Voraussetzung: gültige Fahrerlaubnis C1/D1 oder höher
Stefan Taschenbrunner, 51:
“KORN ist für mich nicht nur irgendeine Fahrschule.
Hier fühle ich mich gut aufgehoben und die Ausbilder pflegen einen lockeren Umgang.
Stupide Fahrschule ist definitiv anders…”